Nach dem Vogel nach der Ordnung schießen

Aus der Geschichte der St. Sebastianus-Bruderschaft

Einige der hier mitgeteilten Begebenheiten aus der Geschichte der 1431 erstmals erwähnten St. Sebastianus-Bruderschaft dürften nur wenig oder gar nicht bekannt sein:

Im Jahre 1719 lesen wir: "Weiteler Vndt Einbrauer frau Lautt auff die Heiligen Dreidt Bey Meir gedrangken ein Half auhm Beir, so meir iahn Blomen Bezalt Meidt l RThlr 30 stb. Anno 1719 den 4 october. Weilhelm Horn."

(Übersetzung: Wittlaerer und Einbrunger Frauleut auf Heiligentracht bei mir getrunken ein halb Ohm Bier, welches mir Johann Blomen bezahlt mit 1 Reichstaler 30 Stüber. Im Jahre 1719, den 4. Oktober. Wilhelm Horn.)

1730: "aufs pfingst Dinstag muß ein jeder Bruder unter der Vogelroth (= Vogelstange) erscheinen, auch nach dem Vogel nach der ordtnung schießen."

"1733 den Akten Mai ist die 28: pladt Vom Wilhelm breithoff als König Vom Jahr 1732 darzu gekommen. J. Eßer pastor."

"Anno 1742 haben sich Befunden an plathen mit meiner newer angehenckter ad 36. Johannes Antonius Erdtpohl, König. attestire hirmit Wittl den lasten Maus Friedrich Blomenkamp."

"1743 gezahlt Anton Erdtpohl wegen machung der bruderschfts Kerzen 9 pfund 11 toth für 21 Albus."

"1745 hat Meister Arnoldus Schmitz zu Bockum repariert die Vogelstang und es ist bezahlet worden mit 18 Alb."

1750 zahlt die Bruderschaft "für bildtnus (= Sebastianusstatue) ahnstreichung (/2 Pistole".

Im Jahre zuvor, 1749, zahlten die Sebanstianer "für 6 1/2 pfund wachs an die bruderschaft Kerzen gemacht der Cüsterei 6 I /2 Moment''. Im gleichen Jahr erhielt "Hexen Jan weg ohm bier auff Vogel Schießung 3 Reichsthaler".

1763 lesen wir: "Nachdem die Wittlar Brüder den 24ten May 1763 den Henrich Schmitz alß Bruder angenohmen, beym Vogel schießen, und selbiger auch mit geschoßen und alles gleich einem ander Bruder mit Verrichtet gemelten Nachmittag, sich aber den 2ten Junii am Fronleichnams Dag nicht wie sich gehört, mit dem besten Gewehr zu Begleitung der proceßion Eingestellt, solches hat die Bruderschaft Zu strafen - der anwerber ist Johannes Heckerman."

"Straffällig beyde Brüder Henrichen Brors und Joann Heckerman, da selbige den 2ten Junii am Fronleichnams Dag Von Winckelhausen nach dem Verloherhof gegangen mit ihrem gewehr Vnd sich da Verhalten, biß daß die Proceßion da Vorbey kommen, und jeder seyn stell nicht observiert, der Brors nicht beym Venerabel und der Heckerman nicht beym König."

"1767 unter dem Vogel schießen ist henrich Steuten bruder worden." (Damals konnte man nur bei dem alljährlichen Vogelschießen "under der Vogelroth" der Bruderschaft beitreten.) Am 14. Januar 1809 teilte der "Provinzialrath im Großherzogthum Berg", Graf von Spee, den Bruderschaften zu Wittlaer und Kalkum mit, daß die Schützenfeste ,.einstweilen belassen werden, mit aller Sorgfalt aber darauf zu sehen ist, daß keine Exeßen dabey vorgehen und die sich allenfalls ergebenden Ueberschüße zur Armen Anstalt abgegeben werden".

1841 hatte die Bruderschaft anscheinend längere Zeit in Agonie gelegen, denn am 25. April des genannten Jahres konstituierte sich die Bruderschaft erneut, "um das ehemals übliche alljährliche Vogelschießen auch in Zukunft wieder zu feiern". Zu dem genannten Zeitpunkt gehörten dem Vorstand an: Johann Sonnen, Hermann Franken, Anton Jaegers, Jacob Füsgen und Johann Jägers.

1865 wurde das Vogelschießen "beim Wirthe Anton Jaegers in Bockum" durchgeführt. Die Erlaubnis zum Vogelschießen mußte alljährlich erneut beantragt werden. In den meisten Fällen wurde die erbetene Erlaubnis zum Vogelschießen erteilt, die gleichzeitig vorgetragene Bitte "eine Tanzmusik zu veranstalten" jedoch fast immer abschlägig beschieden.

1874 wurde "in der Kesselkuhl zu Bockum" auf den Vogel geschossen.

1882 war das Vogelschießen bei Hermann Theisen am Froschenteich.

 

Mitgeteilt von Jakob Kau